
Das Steuerrechts-Institut KNOLL führt, in Kooperation mit der Fortbildungsgesellschaft Steuer-Akademie KNOLL GmbH, regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen durch. Diese erfüllen die Anforderungen des § 9 FBO und ermöglichen es Ihnen, mit unserem bewährten Referententeam Ihrer Fortbildungspflicht nachzukommen. Die Fortbildungspflicht gilt für alle Fachberater*innen ab dem Kalenderjahr, das auf die Beendigung des Fachberaterlehrgangs folgt.
Unsere Seminare sind speziell auf den qualifizierten Teilnehmerkreis aus Fachberater*innen Internationales Steuerrecht zugeschnitten. Selbstverständlich erhalten Sie einen entsprechenden Nachweis über die Seminarteilnahme zur Vorlage bei Ihrer Steuerberaterkammer sowie ein Fortbildungszertifikat.
Die Fortbildung Internationales Steuerrecht 2022 ist bereits beendet.